Grüngut
Grüngutannahmestelle Tarp geschlossen
Die Grüngutannahmestelle in Tarp ist dauerhaft geschlossen. Anfallendes Grüngut muss jetzt in Eggebek abgegeben oder in der Biotonne entsorgt werden. Für kleinere Mengen gibt es zusätzlich Bioabfallsäcke, die im Amt gekauft werden können. Der Bioabfallsack wird am Leerungstag der Biotonnen abgeholt.
Sollte die Biotonne z. B. im Sommer wegen des Anfalls von Rasenschnitt nicht ausreichen, gibt es auch die Möglichkeit bei ASF für die Sommermonate weitere Kapazitäten dazuzubuchen. Diese Saisonbiotonne wird für die Monate April bis Ende Oktober angeboten. Praktisch stellt sich das so dar, dass im ganzen Jahr z. B. eine große 240 L Biotonne vor Ort ist, von April bis Ende Oktober auch voll bestückt werden kann und vierzehntägig geleert wird. Während der Wintermonate, wenn z. B. nur Bioabfälle aus der Küche anfallen, reicht etwa eine 120 l Tonne. Dann darf die Tonne nur halb gefüllt werden und kostet entsprechend weniger. Zur Unterscheidung der verschiedenen Füllmengen gibt es in der Tonne gut sichtbare Eichmarken.
Zur eingehenden Beratung über Verfahren und Kosten wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon des Abfallverwerters ASF unter der Rufnummer (0 46 21) 85 72 22. Dort ist man von Montag bis Freitag von 7:30 bis 17:00 Uhr gerne für Sie da.
Grüngutabfälle nicht illegal entsorgen!
Ob Heckenschnitt, Äste, Gras, Laub oder Topfpflanzen, immer wieder kommt es vor, dass Gartenabfälle unzulässig in der Natur abgelagert werden.
Viele Menschen glauben, sich der Gartenabfälle in der Natur zu entledigen sei unschädlich, da diese sowieso verrotten. Das stimmt aber nicht. Grundsätzlich dürfen pflanzliche Abfälle nur dort, wo sie angefallen sind zur Verrottung liegengelassen werden – also zum Beispiel im heimischen Garten. Mit den Gartenabfällen werden häufig fremde Pflanzen in die Natur gebracht, die sich rasch ausbreiten und das Potenzial haben einheimische Pflanzenarten zu verdrängen, wirtschaftliche Schäden zu verursachen oder die Gesundheit der Menschen zu gefährden.
Rechtlich gesehen wird die Ablagerung von Grüngut in der Natur genauso behandelt, als wenn man dort seinen Restmüll oder andere Abfälle entsorgt. Der Verursacher der Abfälle muss diese wieder entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Zudem handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid geahndet wird.